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betriebsärztliche sicherheit

Sicherheit durch

individuelle Betreuung

Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Unternehmerischer Erfolg mit Hilfe der betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung

Haben Sie in Ihrem Unternehmen eine gut aufgestellte Arbeitsschutz Organisation? Führen Sie vierteljährlich eine Arbeitsschutzausschuss Sitzung durch? Ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchgeführt und auf dem neuesten Stand? Dann brauchen Sie mit Sicherheit nicht mehr weiterlesen, denn das Thema sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist für Sie anscheinend Alltag im Betrieb und alle Vorschriften werden eingehalten. Falls nicht, lesen Sie bitte unbedingt weiter! Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen in der Region München - Augsburg sowie bundesweit, kontaktieren Sie uns. Fördern Sie die Gesundheitsschutz Prävention in Ihrer Firma.

Der größte Wert Ihres Unternehmens sind Ihre Mitarbeiter. Sorgen Sie für Ihre Sicherheit 

Was wird unter der geforderten Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 verstanden?

Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung vermeidet Arbeitsunfälle, reduziert spürbar die Ausfallzeiten der Beschäftigten und fördert so die Gesundheit der Mitarbeiter. Aus dieser Intention heraus hat der Gesetzgeber bereits vor langer Zeit das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ins Leben gerufen. Dieses Gesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber zur Bestellung von Experten zur Arbeitssicherheit. Diese Spezialisten sind Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.​

Die Betriebsärzte und Fachkräfte sollen eine fachliche Beratung des Arbeitgebers sicherstellen, aber auch die Beschäftigten im Gesundheitsschutz unterstützen. Neben der Forderung der Bestellung dieser Experten fordert das ASiG auch die Einführung eines Arbeitsschutzausschuss (ASA) als betrieblichen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung. Der ASA tagt vierteljährlich und ist für Betriebe über 20 Arbeitnehmer verpflichtend. Das ASA Gremium besteht aus dem Arbeitgeber oder einem benannten Vertreter, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, zwei Betriebsrat Mitgliedern und Sicherheitsbeauftragten. Das Gremium soll wichtige und aktuelle Themen und Fragen des betrieblichen Arbeitsschutz besprechen und das in regelmäßigem Abstand.​

Die Konkretisierung der Aufgaben eines Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2). Hier sind die Aufgabenschwerpunkte klar definiert und jeder Arbeitgeber kann diese Informationen dort einsehen. Die Vorschrift gibt auch indirekt an, für welche Aufgaben der Arbeitgeber verpflichtet ist und welche Leistungen dieser von den Fachkräften erwarten kann. Die DGUV Vorschrift 2 kann als Fibel des Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin verstanden werden und ist eine wichtige Lektüre für jeden Arbeitgeber zur Sicherstellung sicherer Arbeitsplätze.

sicherheitstechnische Betreuung
 

Arbeitsschutz Ausschuss Sitzung - ASA
 

betriebsärztliche Betreuung
 

sichere Arbeitsplätze
 

Wie sieht die Beratung aus und welche Formen gibt es?

Es wird zwischen zwei Betreuungsformen unterschieden, der Regelbetreuung und der alternativen Betreuung. Die Regelbetreuung wird bei Betrieben bis 10 Beschäftigte in Intervallen von drei bis fünf Jahren durchgeführt. Die Frist richtet sich nach der Branche des Betriebes. Für einen Betrieb zwischen 11 und 50 sowie mit über 50 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung jährlich. Die Betreuungszeit dieser Firmen wird anhand der Mitarbeiterzahl und des Branchencodes ermittelt, diese wird Grundbetreuung genannt. Zusätzlich gibt es für Betriebe über 10 Beschäftigte noch die Betriebsspezifische Betreuung, die je nach Bedarf abgestimmt wird. In Firmen unter 10 Mitarbeitern existiert noch die anlassbezogene Betreuung, die bei gewissem Bedarf vom Unternehmen in Anspruch genommen wird.​

Betriebe mit bis zu 10 und zwischen 11 und 50 Mitarbeitern haben auch die Möglichkeit eine alternative Betreuung zu wählen. Bei dieser Betreuungsform können die Unternehmer und Unternehmerinnen die sicherheitstechnische Betreuung in die eigene Hand nehmen. Das betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung selbstverständlich nicht. Durch den Besuch einer zweistufigen Motivations- und Informationsphase der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie einem anschließendem Aufbauseminar wird die Grundlage für die Eigenbetreuung gelegt und die Unternehmer erhalten relevante Informationen. Jährlich müssen dann Fortbildungen absolviert werden. Der Aufwand im betrieblichen Arbeitsschutz darf hier aber nicht unterschätzt werden.​

Die unterschiedlichen Betreuungsmodelle geben den Arbeitgebern auch eine gewisse Flexibilität, die (externe) sicherheitstechnische Betreuung auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und der Vorschrift gerecht zu werden. Dadurch wird der betriebliche Gesundheitsschutz optimal gefördert und die Prävention fokussiert. Ziel bleibt jedoch immer die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Haben Sie Fragen, dann rufen Sie an oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf. 

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an. 

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Die Vorteile der Beratung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft

Die Vorteile durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft sind schnell erläutert.

Die Fachkräfte beraten den Unternehmer immer auf dem Stand neuerster Technik und neuesten Erkenntnissen. Der Arbeitgeber gewinnt Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen und kann dem nächsten Besuch der BG entspannt entgegenfiebern. Das gibt dem Betrieb Sicherheit und eine kontinuierliche Regelbetreuung. Denn durch eine gute externe Betreuung gemäß DGUV V2 haben Sie immer eine Gefährdungsbeurteilung auf neuestem Stand und alle Mitarbeiter sind entsprechend unterwiesen. Das kann beispielsweise die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einer neu in Betrieb genommenen Maschine sein mit anschließender Belehrung der Arbeitnehmer auf alle vorhandenen Gefahren der Maschine. ​

Durch die externe Betreuung wird die Organisation des Arbeitsschutz verbessert und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf solide Beine gestellt. Die Mitarbeiter profitieren von guten und ergonomischen Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln sowie sicheren Maschinen, die Motivation steigt und diese führt zu weniger Arbeitsunfällen sowie -ausfällen. Der Unternehmer profitiert wiederum von weniger Ausfällen und von entsprechend geringeren Kosten. Das ist eine klare Win-Win Situation für alle, denn Gesundheitsschutz bringt allen Beteiligten im Betrieb etwas. Ergänzt durch die arbeitsmedizinische Regelbetreuung wird die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert.

Sicherheitstechnische Betreuung durch eine Sicherheitsfachkraft

Externe sicherheitstechnische Beratung – Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Aufgaben.​

​Sie sind auf der Suche nach kurzzeitiger oder langfristiger Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft (FaSi / SiFa)? Dann sind wir der richtige Partner Ihre Arbeitsschutz Organisation optimal zu unterstützen. Wir gehen auf Ihre speziellen Bedürfnisse ein und beraten Sie und Ihre Beschäftigten ganz individuell. Das Ingenieurbüro hat das Ziel, dass Sie schnellstmöglich auch ohne unser Ingenieurbüro Ihre täglichen Herausforderung im Arbeitsschutz bewältigen können. Einer langfristigen Zusammenarbeit steht natürlich nichts entgegen. Zusätzlich ist die Betreuung im betrieblichen Brandschutz durch einen Brandschutzbeauftragten möglich. Nehmen Sie heute noch Kontakt auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot DGUV V2 an. 

Bedenken Sie: Ihre Beschäftigten sind Ihr größter Wert! Sicherheit geht vor.

Sicherheitstechnische Betreuung durch den Spezialisten - Arbeitssicherheit als Unternehmenswert

Sie arbeiten täglich für den Erfolg des Unternehmens und tragen maßgeblich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der kostbarste Wert Ihrer Firma und sollten bei der Arbeit ein hohes Maß an Sicherheit geboten bekommen. Hierbei kommt der Arbeitsschutz ins Spiel, welcher bereits im gesetzlichen Sinne eine Vielzahl von Kriterien zu berücksichtigen hat. Darüber hinaus ist es vor allem aber die Aufgabe der unternehmerischen Leitungsebene, dafür zu sorgen, dass sich sämtliche Betriebsbereiche auf einem sicherheitstechnisch erstklassigen Level befinden.

Dies neben den vielen weiteren wichtigen Führungsaufgaben zu überblicken, kann sich für Arbeitgeber zu einer großen Herausforderung entwickeln. Wir bieten Ihnen daher die sicherheitstechnische Betreuung durch einen Experten und unterstützen Sie somit bei einem Aufgabengebiet, welches kein Unternehmen aus den Augen verlieren sollte. Informieren Sie sich hier zu unseren wertvollen Leistungen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit - München

Diesen Mehrwert bietet Ihnen die arbeitssicherheitstechnische Betreuung durch den Profi

Kennen Sie sich als Unternehmer mit den umfangreichen Anforderungen des ASiG aus? Das Arbeitssicherheitsgesetz legt fest, dass Unternehmen einen Experten für Arbeitssicherheit benennen müssen. Hierbei kann es sich um eine ausgebildete Fachkraft für die Arbeitssicherheit, aber auch um Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure handeln. Wer auch immer dieses hohe Amt schlussendlich inne hat, ist mit der Aufgabe betraut, im Hinblick auf den Gesundheitsschutz den Beschäftigten zur Seite zustehen. Darüber hinaus berät diese Person den Arbeitgeber in fachlicher Hinsicht.

Wenn Sie keine solche Person in Ihrem Unternehmen haben oder dazu ausbilden möchten, sind wir als sicherheitstechnische Betreuung für Sie da. Wir sind mit den speziellen Vorgaben des ASiG hervorragend vertraut und Ihnen ein verlässlicher Partner bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen, unternehmerischen Verpflichtungen.

Da wir uns regelmäßig zu den aktuellen gesetzlichen Veränderungen weiterbilden, stellen wir sicher, dass Sie stets auf dem aktuellen Stand bleiben. Außerdem werden so alle Maßnahmen nach den aktuell gültigen Gesetzesvorgaben realisiert. Sie müssen sich daher nicht kontinuierlich über die neuesten Regelungen informieren und sich nicht selbst mit kostspieligen Weiterbildungen in diesem Bereich auseinandersetzen. Wir nehmen Ihnen diesen Aufgabenbereich ab, informieren Sie und sorgen für die Umsetzung. Beim kommenden Besuch der Berufsgenossenschaft für die Überprüfung der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit können Sie so ganz relaxt bleiben und mit optimal umgesetzten Maßnahmen glänzen.

sicherheitstechnische Betreuung durch Experten

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter durch sicherheitstechnische Betreuung vom Profi

Durch unsere sicherheitstechnische Betreuung ist die Gefährdungsbeurteilung stets aktuell und Ihre Mitarbeiter werden in Sachen Arbeitsschutz ebenfalls mit ins Boot geholt.

Daraus ergibt sich ein weiterer großer Vorteil: Durch unsere arbeitssicherheitstechnische Betreuung stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter, welche neu ins Team aufgenommen sind, sofort im Hinblick auf den Arbeitsschutz unterwiesen werden.

Ob im sicheren Umgang mit Maschinen, ein ergonomischer Arbeitsplatz und geprüfte Arbeitsmittel: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dadurch motiviert und sind gern bereit, hohe Leistungen für Ihr Unternehmen zu erbringen.

Daraus resultiert in der Regel ein geringerer Krankenstand, was der Produktivität Ihres Unternehmens unmittelbar zugutekommt. Nicht zuletzt ist die sicherheitstechnische Betreuung aber auch dazu da, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Dadurch bleibt Ihnen die wertvolle Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Neben der gesundheitlichen Komponente ist es für Arbeitgeber auch die wirtschaftliche, welche für unsere arbeitssicherheitstechnische Betreuung spricht.

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung beauftragen & lückenlosen Arbeitsschutz genießen

 

Indem Sie auf unsere Leistungen setzen, lagern Sie einen ausgesprochen wichtigen Tätigkeitsbereich aus und können auf einen zuverlässigen Partner vertrauen.
 

Legen Sie die sicherheitstechnische Betreuung jetzt vertrauensvoll in unsere Hände!

Interessiert oder sind Fragen offen? Greifen Sie zum Hörer.

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Auf Wunsch wird ein Angebot erstellt.

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