Die Gefährdungsbeurteilung als wichtigstes Element im Arbeitsschutz
Die Evaluierung von Gefährdungen leicht erklärt
Die Beurteilung von Gefährdungen ist alltäglich. Im Straßenverkehr lauern Gefahren und Eltern bringen ihren Kindern schnell bei die Risiken zu beurteilen und einzuschätzen. Die Ampel darf nur bei Grün überquert werden und vor dem Überqueren einer Straße wird immer links und rechts geschaut. Ist kein Risiko erkennbar, ist die Überquerung der Straße möglich. Wird ein Risiko erkannt, muss ein alternativer Weg gesucht werden oder es wird abgewartet. Vereinfacht gesagt, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist für viele Alltag. Das Erkennen von Risiken und die Vermeidung dieser, ist ein wichtiger Faktor unseres täglichen Lebens.
In jedem Betrieb gibt es Gefährdungen und Belastungen für die Gesundheit der Mitarbeiter. Wo und welche das sind, ist vom Arbeitgeber zu ermitteln. Die Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen müssen sich diese Frage stellen und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren. Wo gibt es potentielle Gefährdungen für ihre Beschäftigten und welche sind das? Was für Schutzmaßnahmen sind umzusetzen, damit die Gefahr minimiert oder beseitigt wird? Wirken die festgelegten Maßnahmen und wird das überprüft? Diese Fragestellungen muss sich jeder Arbeitgeber stellen, denn die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Basis für diese Verpflichtung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Im Rahmen der Beurteilung unterstützen wir Sie geeignete Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu treffen.
Was wird bei der Beurteilung der Risiken betrachtet?
Der Arbeitsbereich besteht aus vielen komplexen Themenbereichen. Die Arbeitsstätte mit den unterschiedlichen Gebäuden, die Arbeitsmittel, die Tätigkeiten und Standorte sowie die eingesetzten Betriebsstoffe. Aus allen Themenbereichen entstehen Gefährdungen und Belastungen. Wichtige Themen der Gefährdungsbeurteilung sind die Folgenden:
Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätte und Arbeitsplatz
Der Einsatz von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen und dessen Umgang
Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen am Arbeitsplatz
Arbeitsverfahren, Fertigungsverfahren, Abläufe und Arbeitszeite
Physische Belastungen
Welche Bedeutung hat die Beurteilung von Risiken im Arbeitsschutz?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler und wichtigstes Element des Arbeitsschutzes. Auf Grundlage der Beurteilung aller Gefährdungen im Betrieb, werden die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt und die Arbeitsschutzorganisation erhält einen Rahmen. Eine Pflicht zur Ermittlung der betrieblichen Risiken ist bereits seit längerem gesetzlich verankert.
Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat sich gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Diese Fachkräfte unterstützen den Arbeitgeber beim kompletten Prozess der Beurteilung bis hin zur Dokumentation. Dabei profitiert der Arbeitgeber und damit alle Mitarbeiter von dem Wissen dieser Fachexperten.
Ist die Gefährdungsbeurteilung vollumfänglich durchgeführt und die Schutzmaßnahmen greifen, ist eine sinnvolle Arbeitsschutzorganisation geschaffen. Das führt zu weniger Arbeitsunfällen und damit zu einer spürbaren Reduzierung der Ausfallzeiten. Auch die Krankheitsfällen können positiv beeinflusst werden. Gute und sichere Arbeitsplätze führen zu gesunden sowie zufriedenen Mitarbeitern. Ein Gewinn für alle Beteiligten im Unternehmen.
Die Risikobeurteilung ist als kontinuierlicher Prozess im Betrieb zu verstehen, denn Arbeitsstätte, Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Betriebsstoffe ändern sich immer wieder. Die Beurteilung begleitet das Unternehmen dauerhaft. Im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagement System kann der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll gesteuert werden.
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Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) ab?
Im ersten Schritt beginnt die GBU immer mit der Analyse der zu beurteilenden Tätigkeit, des Arbeitsmittels oder der Arbeitsstätte. Die Analyse findet in der Regel im Rahmen einer Begehung statt. Nach Erfassung der potentiellen Gefährdungen werden diese beurteilt. Wichtig ist hierbei auch das Setzen von Zielen, damit das Ziel der Beurteilung vorab bekannt ist. Der Weg hinzu ziel muss noch gefunden werden. In einem weiteren Schritt werden Lösungsalternativen entwickelt, die das Risiko reduzieren oder beseitigen.
Sind Lösungsalternativen gefunden, findet eine Auswahl der Lösung statt (Maßnahme). Die Schutzmaßnahmen sollten immer mit folgender Priorität umgesetzt werden: Technisch – Organisatorisch – Persönlich. Ist die Auswahl getroffen wird die Maßnahme umgesetzt und verwirklicht. Als letzter und wichtiger Punkt ist eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen, zur Überprüfung des Ergebnisses.
Risikobeurteilung zu Coronavirus - COVID 19
Auch zu Zeiten der Corona-Pandemie spielt Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der bundesweite Arbeitsschutzstandard COVID 19 gilt seit April und die A.M.U. Beratung unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung des neuen Arbeitsschutzstandards COVID 19.
Risikobeurteilung für Tätigkeiten, Gefahrstoffe und Arbeitsmittel
Ein wichtiger Teil der Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung der Risiken der unterschiedlichen Tätigkeiten eines Unternehmens. Hier ist es wichtig, die Gesundheitsgefahren und -belastungen der Tätigkeiten zu ermitteln. Die Sicherheit der Mitarbeiter ist hier optimal zu schützen. Klassische Gefahren wie die mechanische Gefährdung in einer Werkstatt können hier als Beispiel genannt werden.
Haben die Mitarbeiter Kontakt mit Gefahrstoffen? Sind die Maschinen und Anlagen sicher gestaltet? Sind die Sicherheitseinrichtungen vorhanden und in ordnungsgemäßen Zustand? Werden die Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und welche Prüffristen sind festzulegen? Wird geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt?
Wie Sie sehen gibt es viele Fragestellungen abzuklären. Die Beurteilung der Gefahren ist ein komplexes Thema und die Beratung eines externen Beraters macht hier Sinn. Im Arbeitsalltag werden von den Beschäftigten Gefahren als nicht gefährlich angesehen, es stellt sich eine Betriebsblindheit ein.
Deshalb ist es äußerst wichtig die Gefährdungsbeurteilung immer auf dem neuesten Stand zu halten und die Mitarbeiter über die festgelegten Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Unterweisung ist ein wichtiger Faktor der Schutzmaßnahmen, denn nur unterwiesene Mitarbeiter können sich auch an die internen Regelungen halten.
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