Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit - externe Sicherheitsfachkraft - Ingenieurbüro Schünzel
Betrieblicher Arbeitsschutz ist eine gesetzliche Vorschrift zu Verbesserung der Arbeitssicherheit. Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit - FaSi / externe Sicherheitsfachkraft - SiFa sorgt dafür, dass die DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen eingehalten wird.
Dabei sind die Anforderungen, die betrieblicher Arbeitsschutz an Ihr Management stellt, trotz gesetzlicher Vorschrift im Umfang unterschiedlich geregelt. Je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl müssen Sie die sicherheitstechnische Betreuung abstimmen und einen festen Rahmen mit klaren Regelungen einhalten. Als Unternehmer haben Sie außerhalb der Aufgaben, die eine FaSi für Sie übernimmt, eine ganze Menge anderer Dinge zu erledigen.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich für einen Experten zu entscheiden und die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bundesweit ganz einfach über uns - das Ingenieurbüro Schünzel - zu bestellen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen vorab und bieten Ihnen eine Beratungen, die alle Unsicherheiten beseitigt und die Ihnen zeigt, wie wichtig und in welchem Umfang die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen nötig ist. Das Thema Brandschutz ist neben der Arbeitssicherheit wichtig und kann kombiniert als Teil unserer Leistungen über die Fachkräfte beauftragt werden.
Der gesetzliche Auftrag der FaSi - SiFa externe Sicherheitsfachkraft
Die Zeit, in der die sicherheitstechnische Betreuung pro Jahr in Ihrem Unternehmen erfolgen muss, richtet sich nach der Firmenbranche und nach der Anzahl Ihrer Beschäftigten. Die eigene Ausbildung und Beschäftigung einer internen Sicherheitsfachkraft lohnt sich meist nur für große Konzerne.
Als kleines oder mittelständisches Unternehmen ist betrieblicher Arbeitsschutz aber nicht minder wichtig und wird genauso vom Gesetzgeber abgefordert, wie es bei Großunternehmen und Konzernen der Fall ist. Doch hier erfüllt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit - eine externe Sicherheitsfachkraft - den Auftrag, der mit einem eigenen ausgebildeten Spezialisten in Ihrer Firma eventuell zu teuer wäre.
Was für Leistungen bietet der Experte
Wir empfehlen Ihnen, Ihre internen Ressourcen zu sparen und sich für einen externen Fachexperten zu verlassen, wenn es um den betrieblichen Arbeitsschutz und die Einhaltung aller Bereiche der DGVU Vorschrift 2 geht. Wir bieten Ihnen eine kompetente ganzheitliche Betreuung als FaSi und versichern Ihnen, dass betrieblicher Arbeitsschutz unsere Kernkompetenz und unsere Passion ist. Folgende Leistungen können Sie im Ingenieurbüro Schünzel einzeln oder in Kombination in Auftrag geben:
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln
umfassende Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutzunterweisungen der Belegschaft auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
Bewertung & Beschaffung der Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen
Unternehmensbegehungen zur Überwachung von Schutzmaßnahmen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Analysen von Arbeitsunfällen
Wenn Sie Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wünschen und anfordern möchten, wenden Sie sich im Großraum München und Augsburg, sowie bundesweit direkt an unser Ingenieurbüro. Wir bieten Ihnen den Vorteil, jederzeit und für den notwendigen Zeitraum eine externe Sicherheitsfachkraft abstellen und in Ihr Unternehmen delegieren zu können. Ihr betrieblicher Arbeitsschutz wird durch unsere sicherheitstechnische Betreuung rechtssicher und entspricht den Vorschriften, die der Gesetzgeber in diesem Punkt erlassen hat.
Sicherheit geht vor & schützt Ihre wertvollsten Ressourcen!
Die Ressource Mensch, Ihre Mitarbeiter sind das höchste und wertvollste Gut Ihres Unternehmens. Daher sind die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit nicht nur von Relevanz, weil sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Gerne verschafft sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit einen ersten Eindruck Ihres Unternehmens und gibt Tipps, wo Verbesserungen nötig und wo Optimierungen von Gesetzwegen erfolgen müssen.
Nutzen Sie unser Angebot für ein erstes unverbindliches Telefonat, in dem wir Sie fachkundig beraten und Ihnen gerne ein Angebot für die Betreuung unterbreiten. Faire Konditionen für hochwertige Leistungen sind bei uns selbstverständlich. Sie entscheiden sich für eine externe Sicherheitsfachkraft, die Ihr Unternehmen an jedem Standort deutschlandweit betreut und jederzeit ein Ansprechpartner für Ihre Fragen ist.
Wenn es um Ihren Arbeitsschutz und um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht, macht unsere professionelle sicherheitstechnische Betreuung für München, Augsburg und bundesweit den Unterschied!
Haben Sie Fragen, dann rufen Sie an oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.
Warum gibt es die Experten für Arbeitssicherheit (FaSi) / Sicherheitsfachkraft (SiFa) überhaupt?
Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der (externen) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) und Sicherheitsfachkräfte (SiFa) gesetzlich festgelegt. Die Forderung der Betreuung durch einen dieser Experten ist für jeden Betrieb gleichermaßen relevant. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt vor, dass Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft erhalten und die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) gibt vor in welchem Umfang das geschieht.
Dabei gibt es in der jährlichen Betreuungszeit je nach Größe und Branche des Unternehmens Unterschiede. Die Betreuungszeit wird gemäß DGUV V2 anhand der Mitarbeiterzahl und der Betreuungsgruppe festgelegt. So ist ein fester Rahmen mit klaren Vorgaben vorhanden, den die Unternehmen einhalten müssen.
Die A.M.U. Beratung unterstützt Sie gerne durch Stellung einer externen FaSi und SiFa in der Region München - Augsburg sowie bundesweit. Gerne auch kombiniert durch Fachkräfte im Bereich Brandschutz.
Welchen Zweck erfüllt eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) ?
Die Fachkräfte haben grundsätzlich einen einfachen gesetzlichen Auftrag. Dieser Auftrag ist die fachliche und kompetente Beratung der Arbeitgeber im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung durch ihre Fachkunde. Diese Betreuung soll sicherstellen, dass die Unternehmen im Arbeitsschutz ihre PSA, Maschinen und Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik halten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräfte müssen sich ständig weiterbilden, um so neues Wissen in die Betriebe zu bringen. Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz und einen ausreichenden Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Daher muss der Arbeitgeber immer für eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung sorgen, um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden.
Damit auch der Bereich Arbeitsmedizin im Betrieb ausreichend berücksichtigt wird, muss jeder Betrieb im Rahmen einer betriebsärztlichen Betreuung einen Betriebsarzt bestellen. Der meist externe Experte der Arbeitsmedizin arbeitet eng mit dem Berater der Arbeitssicherheit zusammen und führt beispielsweise arbeitsmedizinische Vorsorgen bei den Beschäftigten durch, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Die Aufgabe der SiFa ist in erster Linie eine beratende Tätigkeit, dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur das Management aus erster Hand beraten werden soll. Als Ansprechpartner ist der Beratungsauftrag auch für die Führungskräfte, die Mitarbeiter und den Betriebsrat zu verstehen, also grundsätzlich alle Personen im Betrieb.
Einbeziehung bei der Planung von neuen Betriebsanlagen oder Umbauten?
Ein wichtiger Aspekt bei der Planung von neuen Betriebsanlagen oder dem Umbau von bestehenden Gebäuden, ist die rechtzeitige Einbindung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkraft in aktuelle Bauvorhaben oder Anschaffungen. Gesetzliche Vorgaben sind frühzeitig zu überprüfen. Die Planungsphase ist hierfür genau der richtige Zeitpunkt, denn hier sind Anpassungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen noch leicht mit in die Planung einzubeziehen.
Wenn bereits mit dem Bau oder Umbau begonnen wird oder dieser bereits fertiggestellt ist, sind die Kosten und der Aufwand um ein Vielfaches höher. Dem Arbeitgeber entstehen so hohe Folgekosten, die durch eine Einbeziehung der FaSi / SiFa leicht zu umgehen sind.
Haben Sie interne Prozesse, die eine Einbindung der Arbeitsschutzexperten in der frühen Phase der Planung vorgibt? Falls das nicht der Fall ist, dann schaffen Sie lieber schnellstmöglich einen Prozess, der dieses Vorgehen vorsieht, um die betriebliche Planung immer auf sichere Beine zu stellen. Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG gibt hierfür angemessene Rahmenbedingungen vor, denn Lösungen finden Sie schneller mit Hilfe von Spezialisten.
Gibt es Vorgaben was eine FaSi und SiFa im Unternehmen tun?
Eine gute Übersicht über die Tätigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkraft bietet die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2). Die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Vorschriften werden in der DGUV V2 genauer beschrieben, alle Tätigkeiten der Sicherheitsingenieure sind dort erfasst und geben einen sehr guten Überblick über die fachlichen Themen. Diese Vorschrift ist die Fibel des Arbeitsschutzes, ein Muss für jeden Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) definiert hingegen deren Aufgaben und betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit der Experten beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zur Findung von Lösungen.
Kann ich auch eigene Mitarbeiter ausbilden lassen oder muss ich mich extern beraten lassen?
Selbstverständlich können eigene Beschäftigte ausgebildet werden. Es handelt sich dann um eine nebenberufliche Ausbildung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die betroffenen Mitarbeiter müssen nur freigestellt werden. Überlegen Sie sich gut, ob die internen Ressourcen diese Zusatzbelastung ermöglichen oder es besser ist auf externe Betreuung zu setzen, wichtig ist das Erfüllen der entsprechenden Qualifikation.
Wichtig ist die vorhandene Ausbildung der Mitarbeiter, diese müssen mindestens Meister, Techniker oder Ingenieur sein. Die Ausbildung bei der Berufsgenossenschaft wird im Rahmen von einzelnen Präsenzphasen in der Regel im Zeitraum von ca. 1,5 bis 2 Jahren absolviert. In dieser Zeit sind in regelmäßigen Abständen Prüfungen durchzuführen. Ihre Berufsgenossenschaft gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte. Es spielt also keine Rolle, ob Sie einen Dienstleister mit deren Leistungen in Anspruch nehmen oder auf interne Hilfe zurückgreifen. Arbeitssicherheit im Betrieb, ein Muss für jeden Unternehmer.
Wie kann die A.M.U. Beratung Sie unterstützen, ob Region München und Augsburg sowie bundesweit?
Benötigen Sie Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsfachkraft für die sicherheitstechnische Betreuung? Haben Sie Interesse an einer ersten Beratung? Die A.M.U. Beratung berät Sie gerne in einem ersten Telefonat. Gestalten Sie Arbeitsschutz aktiv mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nehmen Sie Kontakt auf für ein unverbindliches Angebot. Unsere Leistung erhalten Sie zu fairen Preisen. Als Dienstleister ist unser Kerngebiet die Region München, wir betreuen und unterstützen Ihre Standorte jedoch deutschlandweit.
Interessiert oder sind Fragen offen? Greifen Sie zum Hörer.
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Externe Sicherheitsfachkraft | Fachkraft für Arbeitssicherheit von extern als Berater für Arbeitssicherheit in Betrieben
Um die Arbeitssicherheit zu erhöhen, ist es für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, den betrieblichen Arbeitsschutz sicherzustellen. Damit alle erforderlichen Vorschriften eingehalten werden und es zu keinem Verstoß gegen behördliche Auflagen kommt, hilft eine FaSi - eine Fachkraft für Arbeitssicherheit - extern. Eine externe Betreuung für die Arbeitssicherheit ist insbesondere durch die unterschiedlichen Regelungen beim Umfang des Arbeitsschutzes unerlässlich. Die Herausforderung besteht vor allem darin, dass Ihr Management - abhängig von der Zahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Unternehmensgröße - die Details im Blick hat.
Können Sie dies bei den vielen Aufgaben, die Sie täglich übernehmen, gewährleisten? Oft kommen Unternehmen hierbei an ihre Grenzen.
Wir stellen Ihnen eine Fachkraft für die Arbeitssicherheit, die sich als Berater für Arbeitssicherheit um Ihren betrieblichen Arbeitsschutz im großen Stil kümmert. Bei uns beauftragen Sie einen Experten, der Ihnen bundesweit zur Verfügung steht.
Sie möchten wissen, was sich hinter einem Berater für Arbeitssicherheit und dessen Aufgaben verbirgt? Das nachfolgende Porträt vermittelt Ihnen einen Überblick.
Welche Aufgaben übernimmt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann extern den Arbeitsschutz im Betrieb komplett organisieren und Ihr Management bei dieser Aufgabe spürbar entlasten. Darüber hinaus ist die FaSi zuständig für das Beschaffen von Schutzausrüstungen und Arbeitsmitteln sowie deren Bewertung. Ihr Berater für Arbeitssicherheit prüft Betriebsanlagen und -mittel nach sicherheitsrelevanten Aspekten und wird Ihr Unternehmen regelmäßig einer Begehung unterziehen, um die getroffenen Schutzmaßnahmen zu überwachen. Auch eine vollumfängliche Beurteilung zu möglichem Gefährdungspotenzial wird die Betreuung für Arbeitssicherheit vornehmen. Damit alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens umfassend darüber informiert sind, welche Arbeitsschutzrichtlinien gelten und welche Maßnahmen getroffen wurden, erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechende Betriebsanweisungen.
Ihre externe Sicherheitsfachkraft unterweist Ihre Belegschaft in Sachen Arbeitsschutz und zieht hierbei die Beurteilung zu einer Gefährdung zurate. Sollte es zu Arbeitsunfällen kommen, wird sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit extern um eine Analyse dessen kümmern. Darüber hinaus ist es möglich, dass sich eine über uns beauftragte externe Sicherheitsfachkraft auch mit dem umfangreichen Thema des Brandschutzes umfassend auseinandersetzt.
Welche Vorteile bietet Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Wenn Sie auf eine externe Sicherheitsfachkraft setzen statt Ihr Personal selbst für diesen Posten auszubilden, hat dies eine Vielzahl von Vorteilen. So halten Sie sich einen Großteil der personellen Kapazitäten frei und können Ihre Mitarbeiter gewinnbringend an anderer Stelle im Unternehmen einsetzen. Berücksichtigen Sie bei derartigen Überlegungen, dass die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umfangreiche Fortbildungskosten mit sich bringt. Indem Sie eine FaSi über unser Ingenieurbüro beauftragen, können Sie sich diese Kosten zu 100 % sparen und investieren lediglich in die Tätigkeit als Berater für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die sich zur FaSi ausbilden lassen möchten, Ingenieur, Meister oder Techniker sein müssen. Sofern Sie kein solches Personal beschäftigen oder dieses wirtschaftlicher in Ihrem Unternehmen einsetzen möchten, ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit - extern beauftragt - eine ausgezeichnete Wahl.
Darüber hinaus müssen Sie sich bei einer externen Betreuung für die Arbeitssicherheit nicht mit den regelmäßigen gesetzlichen Neuerungen auseinandersetzen und brauchen keine Lücken zu fürchten. Durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit geben Sie dieses Thema komplett aus der Hand und können sich entspannt Ihren anderen wichtigen Aufgaben widmen. On top sparen Sie sich eine Menge Zeit, die ebenfalls für Ihre ökonomische Kalkulation eine große Relevanz hat.
Sie glauben, Arbeitsschutz ist in Ihrem kleinen oder mittelständischen Unternehmen von geringer Bedeutung? Dass dem nicht so ist, beweisen die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzgebers. Diese unterscheiden sich nicht von denen der Großunternehmen und Konzerne.
Legen Sie Ihre Arbeitssicherheit in die Hände unserer Experten!
Bedenken Sie: Ihre Beschäftigten sind Ihr größter Wert! Sicherheit geht vor.
Nützliche Links zum Thema
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Wissenswertes zum Thema FaSi
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Wissenswertes zum Thema Rolle der SiFa Arbeitswelt 4.0
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Wissenswertes zum Thema Ausbildung - Ein Selbsteinschätzungstest der BGHW
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Wissenswertes zum Thema Gründe zur frühzeitigen Einbindung der Sicherheitsfachkraft
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von A.M.U. Beratung beauftragen
Sie suchen nach einer erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit? Dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir von der A.M.U. Beratung schicken Ihnen gerne eine Sicherheitsfachkraft von extern vorbei, die sich darum kümmert, dass Sie in Ihrem Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften für Betriebssicherheit einhalten. Diese variieren nämlich je nach Mitarbeiterzahl und Unternehmensgröße. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann die individuellen Regeln und Pflichten für Sie identifizieren und die Umsetzung dieser einleiten. Dadurch halten Sie sich an alle Vorschriften und können zugleich die Sicherheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter erhöhen.
Erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit von extern beauftragen
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von A.M.U. Beratung bringt das notwendige Know-how zum Thema Arbeitssicherheit mit. Jede Fachkraft für Arbeitssicherheit extern, die wir bei Ihnen vorbeischicken, ist bestens ausgebildet und verfügt über viel Erfahrung. Darüber hinaus ist eine externe Sicherheitsfachkraft stets auf dem Laufenden, was die Regeln und Vorschriften zur Arbeitssicherheit betrifft. Sie können dieses Aufgabenfeld also vertrauensvoll in die Hände der Fachkraft für Arbeitssicherheit legen und sich stattdessen ganz Ihrem Kerngeschäft widmen. So bleiben wichtige Kapazitäten für Ihr eigentliches Geschäft frei. Dennoch vernachlässigen Sie auf diese Weise das Thema Sicherheit nicht. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. Sie ist vor Ort ihr fester Ansprechpartner.
Diese Leistungen bietet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit von extern
Wenn Sie sich für unsere Unterstützung entscheiden, stellen wir Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich dann um den Aufbau einer betrieblichen Organisation für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Außerdem können sich durch die externe Sicherheitskraft in verschiedenen Fachgebieten beraten lassen. Dazu gehören neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz auch das betriebliche Gefahrstoffmanagement. Darüber hinaus bietet eine Sicherheitsfachkraft von extern eine professionelle Gefährdungsbeurteilung, die selbstverständlich regelmäßig aktualisiert wird. Denn Umstände können sich jederzeit ändern. Dementsprechend muss auch der Arbeitsschutz durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sie extern beauftragt haben, angepasst werden.
Sicherheitsfachkraft extern beauftragen - die Vorteile
Eine externe Sicherheitsfachkraft zu beauftragen, bringt viele Vorteile mit sich. Sie müssen keinen zusätzlichen Mitarbeiter für Arbeitssicherheit einstellen, sondern können sich ganz auf unsere Expertise verlassen. Sie nehmen unsere Dienste immer nur dann in Anspruch, wenn Sie diese gerade benötigen. Wie lange der Einsatz einer Sicherheitskraft von extern dauern sollte, ermitteln wir über die DGUV Vorschrift 2. Diese regelt Umfang und Einsatzzeit der sicherheitstechnischen Betreuung nämlich abhängig von der Branche und von der Anzahl der Mitarbeiter. Dabei können Sie sich voll und ganz auf die Expertise und Erfahrung der Sicherheitsfachkraft, die extern beauftrag wurde, verlassen.
Externe Sicherheitsfachkraft jetzt anfragen
Wir bieten unsere Dienstleistungen in Bayern sowie in Baden-Württemberg in zahlreichen Regionen an. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch zum Einzugsgebiet gehören, können Sie sich gerne an uns wenden. Rufen Sie uns an und stellen Sie uns Ihre Fragen. Auf unserer Website können Sie einen Blick auf unsere vielen Referenzen werfen und so sehen, für wen wir schon alles erfolgreich gearbeitet haben. Sollten Sie sich für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit interessieren, dann schicken Sie uns eine Anfrage. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie. Wir können Ihnen nicht nur bei der Arbeitssicherheit, sondern auch beim Brandschutz weiterhelfen.
Lassen Sie sich einfach von uns beraten und wir helfen Ihnen weiter!