Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen. Der Weg zum Unternehmenserfolg.
Was wird unter Betrieblicher Arbeitsschutz verstanden?
Die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter ist die Basis für deren Leistungspotential. Diese zu fördern sollte das Interesse jeden Arbeitgebers sein. Beschäftigte haben ein Recht auf gut organisierten Arbeitsschutz. Die Betriebsangehörigen in Deutschland haben Anspruch auf Sicherheit am Arbeitsplatz. Viele Maßnahmen zum betrieblichen Arbeitsschutz im Unternehmen sind gesetzlich gefordert. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt klar beim Arbeitgeber. Durch geeignete Experten erhält der Arbeitgeber sinnvolle Arbeitsschutz Beratung.
Arbeitsschutz im Unternehmen hat eine wichtige Funktion, denn motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind die Grundlage für den Unternehmenserfolg. Wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz reduziert die Krankheitsausfälle, verhindert Arbeitsunfälle und fördert die Gesundheit der Beschäftigten in Form von Gesundheitsangeboten.
Wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet den Arbeitnehmern eine optimale Organisation der Arbeitssicherheit durch fachgerechte Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen, passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Schutzkleidung sowie sichere Arbeitsplatzeinrichtungen.
Der Weg ist das Ziel. Förderung des Bewusstseins aller Mitarbeiter führt zu einer Veränderung der Unternehmenskultur und zu mehr Unternehmenserfolg.
Was ist das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG?
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu beurteilen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden diese Risiken ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt. Neben der Beurteilung von Gefährdungen sind die Unterweisung der Arbeitnehmer und die Aufstellung einer Arbeitsschutz Organisation wichtige Forderungen an den Arbeitgeber.
Konkretisiert wird das Arbeitsschutzgesetz durch etliche Arbeitsschutzverordnungen, die Vorgaben an Arbeitsstätte, Arbeitsplatzgestaltung, den Einsatz von Arbeitsmitteln, arbeitsmedizinische Vorsorge und Gefahrstoffe beinhalten. Viele Arbeitsschutzvorschriften werden wiederum durch Informationen und Technische Regeln der Berufsgenossenschaften
Konkretisiert, die den Stand der Technik angeben.
Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Betrieblicher Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Wahrung der Gesundheit aller Beschäftigten eines Unternehmens getroffen werden. Die Arbeitssicherheit ist eher ein Zustand, der beispielsweise durch Schutzmaßnahmen des Arbeitsschutzes erreicht werden soll.
Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es alle Arbeitnehmer erfolgreich vor den potentiellen Gefahren zu schützen. Darunter sind Arbeitsunfälle, Verletzungen, berufsbedingte Krankheiten oder Belastungen zu verstehen.
Was sind Inhalte des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird eine Beratung gefordert?
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ein sehr wichtiges Gesetz im Arbeitsschutz. Der Titel des Gesetzes lautet „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (ASiG). Dabei regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung wichtiger Funktionen im Arbeitsschutz.
Die Aufgaben und betriebliche Position von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind im ASiG definiert und deren Zusammenarbeit wird explizit gefordert. Das Gesetz soll die fachkundige Beratung der Arbeitgeber durch genannte Personengruppe sicherstellen. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherstellen. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern wird beispielsweise auch die Durchführung eines Arbeitsschutzausschuss gefordert.
Eine wichtige Forderung ist die Durchführung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung des Arbeitgebers. Diese wird durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft sichergestellt. Die Konkretisierung aller Aufgaben der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ist in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2, auch DGUV V2 genannt) geregelt.
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Was ist unter ASA Sitzung gemeint?
Der Arbeitsschutzausschuss ist ein Gremium des betrieblichen Arbeitsschutz und ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben. Der Ausschuss wird auch ASA genannt und tagt vierteljährlich. Das Gremium besteht aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm benannten Beauftragten, zwei Betriebsrat Mitgliedern bzw. der Mitarbeitervertretung, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten.
Der ASA soll den Arbeitgeber bei der Aufrechterhaltung der Arbeitsschutzorganisation unterstützen und über aktuelle Themen berichten. Der ASA ist demnach einer wichtiges Instrument im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu fördern. Die Aufgaben sind beispielsweise die Analyse von Unfällen, Beratung über Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Unfall- und Gesundheitsgefahren, Beratung sicherheitstechnischer Gesichtspunkte und Einführung neuer Arbeitsverfahren.
Was soll bitte die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) sein?
DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. und ist der Spitzenverband für die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen.
Bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind zusammen siebzig Millionen Menschen gegen die Auswirkungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert. Gesundheitsschutz innerhalb der Mitgliedsbetriebe liegt im Interesse der Berufsgenossenschaften. Die DGUV unterhält eigene Weiterbildungseinrichtungen.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften und was Sie bieten
Die Aufgabe der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren präventiv abzuwenden. Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall hatten oder an einer Berufskrankheit aufgrund der beruflichen Tätigkeit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial eingegliedert.
Die Berufsgenossenschaften veröffentlichen auch nützliche Konkretisierungen zu Verordnungen in Form von Informationen, technischen Regeln und Vorschriften, um den Stand der Technik zu kommunizieren. Viele wissenswerte Informationen stehen auf den Webseiten der BG zur Verfügung. Die Berufsgenossenschaften sind ein wichtiger Faktor, damit betrieblicher Arbeitsschutz funktioniert und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.
Betrieblicher Arbeitsschutz als Schlüssel zum Unternehmenserfolg
Damit die Mitarbeiter Ihres Unternehmens die von Ihnen geforderte Leistungen bringen können, müssen sie gesund sein. Es sollte daher in Ihrem eigenen Interesse liegen, sich für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer einzusetzen. Betrieblicher Arbeitsschutz leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Nicht zu vergessen ist auch, dass Ihre Mitarbeiter ein Recht auf diesen haben. Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben, wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Ihnen dabei behilflich zu sein, diese Maßnahmen umzusetzen, ist unsere Aufgabe. Wir beraten Sie individuell und ausführlich, wie Sie Ihrer Pflicht am besten nachkommen.
Betrieblicher Arbeitsschutz als Motivation für Ihre Mitarbeiter
Ein Unternehmen hat seinen Erfolg in erster Linie seinen Mitarbeitern zu verdanken. Nur wenn diese motiviert und leistungsfähig sind, stehen sie hinter ihrem Unternehmen und tragen dazu bei, das Optimum herauszuholen. Das setzt voraus, dass sich Ihre Mitarbeiter nicht nur wohlfühlen, auch der Sicherheitsaspekt spielt eine wichtige Rolle bei der Motivation und Leistungsbereitschaft. Hier kommt betrieblicher Arbeitsschutz ins Spiel. Mit vielfältigen und individuell abgestimmten Maßnahmen sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter nicht arbeitsbedingt erkranken und Arbeitsunfälle reduziert werden. Außerdem bieten Sie diverse Gesundheitsangebote an, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter aktiv zu unterstützen.
Wirksamer betrieblicher Arbeitsschutz individuell abgestimmt
Die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes sind vielfältiger Art und sollten individuell auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden. Wir beraten Sie fachkompetent und zuverlässig rund um die optimale Organisation des Arbeitsschutzes Ihrer Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns unter anderem mit der Einrichtung von ergonomischen und sicheren Arbeitsplätzen, der richtigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie passender Schutzkleidung. Indem Sie Zeit und Geld in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter investieren, machen Sie diesen klar, wie wichtig Ihnen als Unternehmer ihre Gesundheit ist. Ihre Arbeitnehmer werden sich fortan mehr mit Ihrem Unternehmen identifizieren und mehr Leistung und Arbeitskraft für den Erfolg des Unternehmens investieren.
Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit - was ist das überhaupt?
Betrieblicher Arbeitsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter zu erreichen. Der Arbeitsschutz ist demnach der Weg, der zum Ziel der Arbeitssicherheit führt. Die Maßnahmen werden getroffen, um Arbeitsunfälle zu verhindern, Verletzungen vorzubeugen und berufsbedingte Krankheiten und Belastungen gar nicht erst zum Problem werden zu lassen. Die Grundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses sieht vor, dass der Arbeitgeber sämtliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu beurteilen hat. Dazu wird eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, die alle Risiken der jeweiligen Arbeitsplätze ermittelt. Anhand derer werden anschließend geeignete Schutzmaßnahmen getroffen. Zudem muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter laut ArbSchG entsprechend unterweisen und eine Arbeitsschutzorganisation aufstellen. Auch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) spielt eine wichtige Rolle in diesem Bereich. Dieses definiert die Aufgaben und betrieblichen Position von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese werden wiederum in der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) geregelt. Dabei, den Überblick zu behalten und sich an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten, unterstützen wir Sie.
Betrieblicher Arbeitsschutz leicht gemacht
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes immer ordentlich nachkommen. Und zwar nicht nur, weil dies der Gesetzgeber so verlangt. Auch Ihre Mitarbeiter sollten Ihnen am Herzen liegen, denn diese sind der Schlüssel zu Ihrem Unternehmenserfolg. Behalten Sie stets im Hinterkopf, dass Ihre Arbeitnehmer nur dann ihr volles Potenzial entfalten, wenn sie keine Gefahren fürchten müssen. Dazu muss individuell abgestimmter und an Ihr Unternehmen angepasster betrieblicher Arbeitsschutz betrieben werden.
Haben Sie Fragen rund um den betrieblichen Arbeitsschutz? Dann rufen Sie uns gerne an unter +49 8138 7959974 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@amu-beratung.de
Bedenken Sie: Ihre Beschäftigten sind Ihr größter Wert! Sicherheit geht vor.
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Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen – A.M.U. Beratung
Die Mitarbeiter sind die wertvollste Ressource eines jeden Unternehmens. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Schaffung eines sicheren und unschädlichen Arbeitsumfelds sind nicht nur die wichtigsten Aufgaben jeder Führungskraft, sondern auch ihre gesetzliche Pflicht und Verantwortung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert den Arbeitsschutz als Gesamtheit aller Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und dem Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze und -prozesse. Dieses Gesetz ist für alle Unternehmen und Organisationen verbindlich.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Durch eine geeignete Betriebsorganisation muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden. Ziel ist es, die Arbeitsplätze sicher zu gestalten, die Beschäftigten vor Gefährdungen und Gesundheitsgefahren zu schützen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen und nachhaltigen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Die Bedeutung des betrieblichen Arbeitsschutzes
Der betriebliche Arbeitsschutz sollte ein fester Bestandteil der Betriebsabläufe und -entscheidungen sein. Der Unternehmenstyp, die Art der Arbeitsplätze und ihre Gesundheitsgefahren bestimmen die Leitlinien für die Gewährleistung, Prüfung, Bewertung und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Geeignete gesundheitsfördernde Maßnahmen erhöhen die Produktivität, verringern Ausfallzeiten wegen Krankheiten und sind damit eine wichtige Voraussetzung für einen effizienten und reibungslosen Betrieb.
Marktanforderungen & Arbeitsbedingungen
Angesichts der sich ändernden Marktanforderungen ändern sich auch die Arbeitsbedingungen. Häufige Umstrukturierungen, Personalfluktuation und Unterbesetzung, Arbeitsintensivierung, steigende Auftragsvolumen und Zeitdruck erhöhen den arbeitsbedingten Stress und führen zu einer höheren Belastung des Personals. Stress verursacht Fehler am Arbeitsplatz und wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmer aus. Folglich steht der Gesundheitsschutz in Unternehmen vor großen Herausforderungen.
Sicherheit & Gesundheitsschutz
Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen angemessen konzipiert, geplant und umgesetzt werden.
Der betriebliche Arbeitsschutz erfordert eine optimale Zusammenarbeit aller Beteiligten: Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Arbeitsschutzbeauftragte, Betriebsräte, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Ihre Zusammenarbeit wird zum Erfolg führen, wenn es gelingt, den betrieblichen Arbeitsschutz im Unternehmen vollständig in die Unternehmenskultur und -organisation zu integrieren und den Prozess kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
Das ArbSchG schreibt eine prozessorientierte Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb vor. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Aktion, sondern um einen kontinuierlichen Optimierungsprozess zur effektiven Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des Schutzniveaus.
Präventionsprinzip
Das ArbSchG schreibt ausdrücklich die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren vor, wozu auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit gehört (§ 2 Nr. 1 ArbSchG). Es geht nicht nur um eine nachträgliche Problembeseitigung, sondern um die Prävention als gezielte Entwicklung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen.
Ganzheitlicher Ansatz
Das ArbSchG verändert die Perspektive und bedeutet Abkehr vom überwiegend technisch orientierten Ansatz. Die Maßnahmen umfassen Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Gesundheitsförderung und eine humane Arbeitsgestaltung.
Sicherheit und Gesundheitsschutz beachten alle Faktoren des Arbeitsprozesses:
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Physische
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Biologische
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Chemische
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Körperliche
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Geistige
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Soziale.
Dies erfordert ein Umdenken und einen ganzheitlichen Ansatz der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Ein erweitertes Verständnis des Arbeitsschutzes setzt voraus, dass Technik, Organisation, Arbeitsbedingungen und soziale Beziehungen sinnvoll miteinander verknüpft werden. Dies geschieht bereits in der Planungsphase neuer Arbeitsplätze und Prozesse sowie durch eine betriebliche Arbeitsschutz-Beratung, ergonomische Verbesserungen und arbeitsorganisatorische Maßnahmen. Regelmäßige Mitarbeiterbefragungen im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit geben genaue Antworten auf die Frage, wie sich die Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen vorstellen und was es zu verbessern gilt.
Mit professioneller Unterstützung von Arbeitsschutzexperten, wie der A.M.U. Beratung kann Ihr Unternehmen sein Schutzniveau durch externe Audits, Beratungen, Schulungen und die Entwicklung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen und -konzepte deutlich erhöhen. So können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Vorgaben für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen strikt eingehalten werden.
Für Beratung, Schulung, Audit und weitere professionelle Unterstützung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes wenden Sie sich am besten noch heute an uns von der A.M.U. Beratung!